Lieber GameFeature.de Besucher,

schön, dass gerade Du den Weg auf unsere Seite gefunden hast. Das Internet ist eine gigantische Welt und es gibt zahlreiche Internetseiten, die sich mit Computer- und Videospielen befassen, daher möchten wir klarstellen: Wir sind hier nicht wie die anderen Seiten, denn wir haben uns auf den Hörfunkbereich spezialisiert. Unser Team weist hierfür nicht nur Erfahrungen auf, sondern wir spielen genauso leidenschaftlich gerne wie Du!

Außerdem berichten wir direkt von den wichtigsten Ereignissen der Spielebranche: Ob von Messen wie der Gamescom, der RolePlay Convention oder der Spiel sowie den wichtigsten Fights der ESL Pro Series. Darüber hinaus stehen wir in ständigem Kontakt mit der Spielebranche; Publisher und Entwickler haben erkannt, dass gerade die neuen Medien in der heutigen Zeit immer wichtiger werden.

Die Plattform GameFeature.de entstand im September 2007. Grund hierfür war damals der Wunsch, Audiobeiträge für den Hörfunk, sowie für neue Medien zu erstellen. Die gleichnamige Webradioshow hat uns dazu gebracht, auf dieser Seite On-Demand-Inhalte zu erstellen. Das bedeutet, dass wir Inhalte schaffen, die man zu jeder Tageszeit und so oft man will abrufen kann. Es ist nämlich gewiss nicht immer einfach zu einer bestimmten Zeit Webradio zu hören, mal kommt etwas dazwischen, mal vergisst man es einfach. Daher kam uns die Idee des Podcasts: Einfach die Beiträge auf die Seite stellen und schon können sich die Hörer immer wieder daran erfreuen. Auch die Entwickler bzw. Publisher nahmen die Idee recht positiv auf, von daher haben wir weitergemacht und weiten seitdem unser Portal ständig aus.

Solltet Ihr Interesse haben auch bei uns mitzuarbeiten oder zusammenzuarbeiten dann nehmt mit uns Kontakt auf!

Hinweis: GameFeature erhält zur Veröffentlichung von Tests, Berichte und Vorschauen sogenannte Rezensionsmuster, die wir von den Spieleentwicklern/Publishern oder Pressefirmen als Dauerleihgabe erhalten. Wir weisen, darauf hin, dass dieses keinesfalls positiv Auswirkungen auf unser Testurteil hat. Dennoch kommen wir der Kennzeichnungspflicht für Kooperationen gem. Rechtsprechung des Landgerichtes Berlin vom 24. Mai 2018 gerne nach.

 

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